Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten in der Regel, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Bei Erwachsenen wird meist nur in Ausnahmefällen gezahlt – z.B. bei Kieferfehlstellungen mit chirurgischem Eingriff. Private Kassen zahlen oft anteilig – wir klären das gerne im Beratungsgespräch.